Übersicht der Fördermöglichkeiten

1. Bildungsscheck
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen. Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Bildungsschecks gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500 Euro je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme.
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2. Bildungsgutschein
Die Agentur für Arbeit fördert den Wiedereinstieg und Weiterbildungsmaßnahmen zertifizierter Kurse.[weiter] ...
3. Bildungsprämie
Kann von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbstständigen beantragt werden. Eine Förderung bis zu 500 € jährlich ist möglich.
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4. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-Bafög"}
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
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5. Förderung durch die Agentur für Arbeit
Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer ist jeweils die Dienststelle, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt.
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6. Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Gesetz über die Versorgung die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und Ihre Hinterbliebenen
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7. Steuerliche Förderung
Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen Fort- oder Weiterbildungskosten und Ausbildungskosten. Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen Fort- oder Weiterbildungskosten und Ausbildungskosten.
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8. Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung"
Gute Leistungen zahlen sich aus. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist ein Stipendium der IHK möglich.
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9. Bildungsfreistellungsgesetz
Bildungsfreistellung, gelegentlich auch als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, ist ein- Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Fünf Tage im Kalenderjahr können alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt werden. Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
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10. Ihr Arbeitgeber
Eine Weiterbildung hilft nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren Arbeitgeber. Fragen Sie ob er sich an den Kosten einer Weiterbildung beteiligt.
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