Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung, gelegentlich auch als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, ist ein- Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Fünf Tage im Kalenderjahr können alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt werden. Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

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