Bildungsgutschein
Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungs-voraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
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